
Wochenbettbetreuung:
Nach der Geburt hat jede Mutter Anspruch auf Hebammenbetreuung. Dieser Anspruch erstreckt sich bis zum Ende der Stillzeit und kann bei Ernährungsproblemen verlängert werden.
Nach der Geburt hat jede Mutter Anspruch auf Hebammenbetreuung. Dieser Anspruch erstreckt sich bis zum Ende der Stillzeit und kann bei Ernährungsproblemen verlängert werden.